Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Römerbad


1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Auch telefonische, per Fax oder per E-Mail erfolgte Bestellungen und Bestätigungen sind verbindlich.

Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Im Falle des telefonischen Vertragsabschlusses wird das Hotel dem Gast den Vertragsabschluss soweit es die Zeit zulässt, schriftlich bestätigen und den Gast seinerseits um eine schriftliche Bestätigung der Buchung bitten. Wenn der Gast die schriftliche Bestätigung nicht vornehmen sollte, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten und das gebuchte Zimmer anderweitig vergeben.


2. Leistungen

Das Hotel ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr

50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %.

Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels gemäß Ziffer 3 wegen Rücktritt des Gastes bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt wurde.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise zu zahlen.

Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die Rechnung ist spätestens am Anreisetag ohne Abzug zu zahlen. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.

 

3. Rücktritt

Ein Rücktritt des Gastes von dem Hotel nach abgeschlossenem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

In diesem Fall hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des gebuchten Zimmers sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Sofern eine anderweitige Vermietung nicht erfolgen kann, hat der Gast unter pauschaler Berücksichtigung der eingesparten Aufwendungen folgende Beiträge zu zahlen:

  • Übernachtung mit Frühstück 80 % des Reisepreises
  • Übernachtung mit Halbpension 70 % des Reisepreises
  • Übernachtung mit Vollpension 60 % des Reisepreises


Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise im Falle höherer Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder bei Nichtzahlung vereinbarter Anzahlungen. Dem Gast steht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

4. Haftung

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu Euro 800,-.

Übernimmt das Hotel jedoch Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten zur Aufbewahrung, so haftet es hierfür auch nur bis zu einem Höchstwert von Euro 800,-.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.

Der Gast hat die Möglichkeit, dem Hotel bzw. seinen Mitarbeitern Wertgegenstände zur gesonderten Verwahrung zu übergeben. Fundsachen werden dem Gast nur auf Anfrage nachgesandt.

Die Nachsendung erfolgt nur gegen Entgelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

5. Schlussbestimmungen

Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand Dezember 2022